IWW-Lehrgang

Vertrags- und Nachtragsmanagement in der Infrastrukturplanung

29. bis 30.09.2025 | Würzburg (ausgebucht)

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Programm


Büros, die Planungs- und Überwachungsleistungen im „Tiefbau“ erbringen, sehen sich dem Auftraggebermonopol der öffentlichen Hand gegenüber. Gleichzeitig erleben sie den größten Umbruch, den die Branche je durchgemacht hat. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die der Markt bietet. Entwickeln Sie sich weiter, sich selbst und Ihr Unternehmen.

Die Lehrgangsinhalte und -ziele in Bildern

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Je besser Sie sich mit vertrags- und honorarrechtlichen Dingen auskennen, umso besser können Sie agieren. Tag eins dient daher Ihrer „fachlichen Ausstattung“.

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Erkennen Sie eine Verhandlung als das, was sie ist – eine Verhandlung. Seien Sie darauf vorbereitet, um Ihrem Gegenüber auch etwas anbieten zu können.

Maßnahmen ableiten

An Tag zwei behandeln wir die Implementierung Ihres Nachtragsmanagements. Wer macht wann was?

Innovative Angebote

Aufträge erhält man über den Preis oder durch überzeugende Angebote. Neue Angebots­formate benötigen Ideen und
etwas Mut. Denken Sie einmal andersherum – was braucht Ihr Auftraggeber wirklich? Nutzen Sie die Möglichkeiten schneller und preiswerter zu arbeiten. Überzeugen Sie Ihre Auftrag­geber durch Ihre Innovationskraft.

Das Vertragsmanagement

Vertragsmanagement umfasst (auch) das Nachtragsmanagement. Im Gegensatz zum „Nachtrag“ ist „Vertragsmanagement“ aber „positiv konnotiert“. Kümmern Sie sich also um
dieses Vertragsmanagement, dann sind Nachträge automatisch in­kludiert. Organisieren Sie das Vertragsmanagement, überfordern Sie Ihre Projekt­leiter nicht. Die können das
nicht und wollen sich oft auch gar nicht mit Geld und Verträgen befassen. Dulden Sie keine Verluste. Werden Sie tätig, wenn das Problem noch klein ist.

Die win-win-Situation

Starke Partner schaffen
Ver­trauen. Das gilt für beide Seiten. Zeigen Sie sich als starker Partner, der seine Rechte und Pflichten kennt. Man muss nicht immer alles durchsetzen, aber man muss immer wissen, was man
durchsetzen könnte. Bauen Sie Brücken, nehmen Sie den Auftraggeber mit und hoffen Sie nicht auf das Gute in ihm. Gute Vorbereitung und ein sicheres Fundament zu Rechten und Pflichten sind die besten
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Nachtrag.

Tag 1

Leistung und Honorar bei Tiefbaumaßnahmen

09:00 Uhr: Beginn

Teil 01: Der Markt im Umbruch

  • alles wird anders
  • beabsichtigte Änderungen im Vergaberecht (keine losweise Vergabe mehr, höhere Schwellenwerte)
  • Anpassungsbedarf der Büros (Organisation)
  • die Rolle des Projektleiters

Teil 02: Die Leistungsvereinbarung

  • Leistungen nach HOAI oder Leistungsziele?
  • geschuldete Leistungen, was muss ich leisten und was nicht?
  • Honorarkürzung bei nicht erbrachten Grundleistungen?  (die aktuelle Rechtsprechung hierzu)

Teil 03: Die Honorarvereinbarung

  • die HOAI als AGB vereinbaren
  • vertragliche Vorsorge, z. B.
  • zeitliche Trennung der Ausführung
  • Baukostenoberbrenze / Beschaffenheitsvereinbarung
  • Verlängerung Planungs- und Bauzeit

Teil 04: Die HOAI ist tot  es lebe die HOAI

  • das EuGH-Urteil vom 04.07.2019 und seine Folgen
  • die wichtigsten Änderungen in der HOAI 2021
  • § 7 – Honorarvereinbarung
  • § 6 – Honorarparameter
  • Grundsätze der Objekttrennung
  • die Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • Änderungs- und Ergänzungsleistungen
     

Leistungsbild Ingenieurbauwerke

  • der § 42 HOAI
  • die vollständige und richtige Ermittlung der anrechenbaren Kosten
  • Varianten und Alternativen
  • Maschinentechnik vs. Technische Ausrüstung

 

Leistungsbild Verkehrsanlagen

  • der § 46 HOAI
  • die vollständige und richtige Ermittlung der anrechenbaren Kosten
  • Varianten und Alternativen

16:30 Uhr: Ende der Veranstaltung Tag 1 – Pausen: nach Vereinbarung

Tag 2

Vertrags- und Nachtragsmanagement bei Tiefbaumaßnahmen

09:00 Uhr: Beginn

Teil 01: Grundlagen des Ingenieurvertrages

  • kein Honoraranspruch ohne Auftrag, Achtung bei kommunalen Auftraggebern
  • die HOAI als AGB vereinbaren
  • geschuldete Leistungen, was muss ich leisten und was nicht?
  • vertragliche Vorsorge, z. B.
  • zeitliche Trennung der Ausführung
  • Baukostenoberbrenze / Beschaffenheitsvereinbarung
  • Verlängerung Planungs- und Bauzeit

Teil 02: Besondere Rechte und Pflichten

  • Behinderung der Ingenieurleistung (Annahmeverzug)
  • Bedenken anmelden
  • Honorarwirksame Fortschreibung der Kostenberechnung

Teil 03: Die Besonderheiten des neuen BGB (Nachtragsmanagement)

  • der Nachtrag, Voraussetzungen und Ablauf
  • die Urkalkulation
  • das Anordnungsrecht des Auftraggebers
  • Teilabnahmen
  • die fiktive Abnahme
  • die Zielfindungsphase
  • Organisation des Nachtragsmanagements

Teil 04: Der Markt im Umbruch

  • neue Angebotsformate
  • Voraussetzungen um im künftigen Markt bestehen zu können
  • Wegfall der losweisen Vergabe (Generalplaner oder Sub-Planer?)
  • künftiger Wegfall der Lphn. 3-6 infolge KI

Teil 05: Die neue HOAI 202x

  • Inhalt der Gutachten
  • was soll sich ändern

Teil 06: KEINE Rechtsdienstleistung

die tödliche Falle in den Leistungsphasen

16:30 Uhr: Ende der Veranstaltung Tag 2 – Pausen: nach Vereinbarung

Bringen Sie Ihre Nachtragsfälle mit oder reichen Sie sie vorab zur Diskussion ein; mailen Sie an pbp@iww.de.