IWW-Lehrgang
Vertrags- und Nachtragsmanagement in der Infrastrukturplanung
29. bis 30.09.2025 | Würzburg (ausgebucht)
Programm
Büros, die Planungs- und Überwachungsleistungen im „Tiefbau“ erbringen, sehen sich dem Auftraggebermonopol der öffentlichen Hand gegenüber. Gleichzeitig erleben sie den größten Umbruch, den die Branche je durchgemacht hat. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die der Markt bietet. Entwickeln Sie sich weiter, sich selbst und Ihr Unternehmen.
Die Lehrgangsinhalte und -ziele in Bildern

Je besser Sie sich mit vertrags- und honorarrechtlichen Dingen auskennen, umso besser können Sie agieren. Tag eins dient daher Ihrer „fachlichen Ausstattung“.

Erkennen Sie eine Verhandlung als das, was sie ist – eine Verhandlung. Seien Sie darauf vorbereitet, um Ihrem Gegenüber auch etwas anbieten zu können.

An Tag zwei behandeln wir die Implementierung Ihres Nachtragsmanagements. Wer macht wann was?
Innovative Angebote
Aufträge erhält man über den Preis oder durch überzeugende Angebote. Neue Angebotsformate benötigen Ideen und
etwas Mut. Denken Sie einmal andersherum – was braucht Ihr Auftraggeber wirklich? Nutzen Sie die Möglichkeiten schneller und preiswerter zu arbeiten. Überzeugen Sie Ihre Auftraggeber durch Ihre Innovationskraft.
Das Vertragsmanagement
Vertragsmanagement umfasst (auch) das Nachtragsmanagement. Im Gegensatz zum „Nachtrag“ ist „Vertragsmanagement“ aber „positiv konnotiert“. Kümmern Sie sich also um
dieses Vertragsmanagement, dann sind Nachträge automatisch inkludiert. Organisieren Sie das Vertragsmanagement, überfordern Sie Ihre Projektleiter nicht. Die können das
nicht und wollen sich oft auch gar nicht mit Geld und Verträgen befassen. Dulden Sie keine Verluste. Werden Sie tätig, wenn das Problem noch klein ist.
Die win-win-Situation
Starke Partner schaffen
Vertrauen. Das gilt für beide Seiten. Zeigen Sie sich als starker Partner, der seine Rechte und Pflichten kennt. Man muss nicht immer alles durchsetzen, aber man muss immer wissen, was man
durchsetzen könnte. Bauen Sie Brücken, nehmen Sie den Auftraggeber mit und hoffen Sie nicht auf das Gute in ihm. Gute Vorbereitung und ein sicheres Fundament zu Rechten und Pflichten sind die besten
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Nachtrag.
Tag 1
Leistung und Honorar bei Tiefbaumaßnahmen
09:00 Uhr: Beginn
Teil 01: Der Markt im Umbruch
- alles wird anders
- beabsichtigte Änderungen im Vergaberecht (keine losweise Vergabe mehr, höhere Schwellenwerte)
- Anpassungsbedarf der Büros (Organisation)
- die Rolle des Projektleiters
Teil 02: Die Leistungsvereinbarung
- Leistungen nach HOAI oder Leistungsziele?
- geschuldete Leistungen, was muss ich leisten und was nicht?
- Honorarkürzung bei nicht erbrachten Grundleistungen? (die aktuelle Rechtsprechung hierzu)
Teil 03: Die Honorarvereinbarung
- die HOAI als AGB vereinbaren
- vertragliche Vorsorge, z. B.
- zeitliche Trennung der Ausführung
- Baukostenoberbrenze / Beschaffenheitsvereinbarung
- Verlängerung Planungs- und Bauzeit
Teil 04: Die HOAI ist tot – es lebe die HOAI
- das EuGH-Urteil vom 04.07.2019 und seine Folgen
- die wichtigsten Änderungen in der HOAI 2021
- § 7 – Honorarvereinbarung
- § 6 – Honorarparameter
- Grundsätze der Objekttrennung
- die Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
- Änderungs- und Ergänzungsleistungen
Leistungsbild Ingenieurbauwerke
- der § 42 HOAI
- die vollständige und richtige Ermittlung der anrechenbaren Kosten
- Varianten und Alternativen
- Maschinentechnik vs. Technische Ausrüstung
Leistungsbild Verkehrsanlagen
- der § 46 HOAI
- die vollständige und richtige Ermittlung der anrechenbaren Kosten
- Varianten und Alternativen
16:30 Uhr: Ende der Veranstaltung Tag 1 – Pausen: nach Vereinbarung
Tag 2
Vertrags- und Nachtragsmanagement bei Tiefbaumaßnahmen
09:00 Uhr: Beginn
Teil 01: Grundlagen des Ingenieurvertrages
- kein Honoraranspruch ohne Auftrag, Achtung bei kommunalen Auftraggebern
- die HOAI als AGB vereinbaren
- geschuldete Leistungen, was muss ich leisten und was nicht?
- vertragliche Vorsorge, z. B.
- zeitliche Trennung der Ausführung
- Baukostenoberbrenze / Beschaffenheitsvereinbarung
- Verlängerung Planungs- und Bauzeit
Teil 02: Besondere Rechte und Pflichten
- Behinderung der Ingenieurleistung (Annahmeverzug)
- Bedenken anmelden
- Honorarwirksame Fortschreibung der Kostenberechnung
Teil 03: Die Besonderheiten des neuen BGB (Nachtragsmanagement)
- der Nachtrag, Voraussetzungen und Ablauf
- die Urkalkulation
- das Anordnungsrecht des Auftraggebers
- Teilabnahmen
- die fiktive Abnahme
- die Zielfindungsphase
- Organisation des Nachtragsmanagements
Teil 04: Der Markt im Umbruch
- neue Angebotsformate
- Voraussetzungen um im künftigen Markt bestehen zu können
- Wegfall der losweisen Vergabe (Generalplaner oder Sub-Planer?)
- künftiger Wegfall der Lphn. 3-6 infolge KI
Teil 05: Die neue HOAI 202x
- Inhalt der Gutachten
- was soll sich ändern
Teil 06: KEINE Rechtsdienstleistung
die tödliche Falle in den Leistungsphasen
16:30 Uhr: Ende der Veranstaltung Tag 2 – Pausen: nach Vereinbarung
